Der Energieausweis als Mehrwert für Ihre Immobilie.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wie Sie sicher wissen, wird ab 1. Juli 2008 der Energieausweis für viele Gebäudearten Pflicht. Mit Hilfe des Energieausweises können Sie erfahren, wie hoch Ihre Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden und Sie bekommen Basis-informationen über Dämmung und Heizanlage.
Im Zeitalter des Klimawandels und der steigenden Energiekosten kann ich Ihnen als unabhängiger Energieberater darüber hinaus Empfehlungen für Sanierungen und Modernisierungen geben, die den Energieverbrauch senken.
Es gibt zwei Arten von Gebäude-Energieausweisen: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweis: | Die bedarfsorientierte Berechnung geht vom baulichen Zustand des Hauses und der Haustechnik aus und erlaubt eine gute Analyse unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Er ist vor allem für Sie interessant, wenn Sie in näherer Zukunft Sanierungsmaßnahmen planen. Im Zuge einer Energieberatung können Sie ebenfalls ausführliche Angaben über Energieeinspareffekte erhalten. |
Verbrauchsausweis: | Die verbrauchsorientierte Berechnung orientiert sich am tatsächlichen Verbrauch. Dabei gelten die dargestellten Angaben immer für das komplette Haus. |
Zu beiden Varianten erhalten Sie zwei kurze Modernisierungsempfehlungen.
Gern stehe ich Ihnen für weiterführende Fragen rund um die Themen Energieberatung und Energieausweis unter der Telefonnummer 0212 / 59 42 87 zur Verfügung.
Meine Empfehlung
Immobilieneigentümer, die nur der „Ausweispflicht“ Genüge tun wollen, empfehle ich den Verbrauchsausweis, sofern die Zahlen lückenlos vorliegen. Hausbesitzern, die Interesse am wirklichen Energiebedarf ihres Gebäudes haben und/oder in näherer Zukunft Sanierungsmaßnahmen planen, empfehle ich den Bedarfsausweis in der detaillierten Erfassung, idealer Weise im Zuge einer Energieberatung.
Wichtige Termine zur Erstellung der Energieausweise | Wohngebäude | | Energieausweisart | Neubau
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| Bedarfsausweis bei Bauvorlage | Baujahr bis 1977 mit bis zu 4 Wohnungen unsaniert
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| Ab Baujahr 1978 | ---► | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009
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*) bis zum 31.12.2008 kann wahlweise ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. **) mindestens auf dem Stand der WSVO 1977
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